Magnetresonanztomografie – Informationen unserer Privatpraxis Orthopädie am Waldsee zur MRT

Magnetresonanztomografie

MRT ist eines der wichtigsten diganostischen Mittel der modernen Orthopädie und Unfallchirurgie. Neben Sonografie und Digitaler Volumentomografie ist die Magnetresonztomografie in vielen Fällen für eine sichere Diagnosestellung unverzichtbar.

MRT – hochauflösende Bilder ohne Strahlenbelastung

Das Grundpinzip der Magnetresonanztomografie beruht auf Magnetfeldern, die schnell nacheinander an- und wieder abgeschaltet werden. Durch die wechselnden Magnetfelder werden Protonen (Wasserstoff-Ionen) wiederholt magnetisch ausgerichtet, um danach wieder in ihre Ausgangslage zurück zu kehren. Bei diesem Relaxation genannten Vorgang entsteht ein sehr schwaches magnetisches Feld, das mit moderner Technik gemessen und in Bilder umgewandelt werden kann.

MRT funktioniert ohne Röntgenstrahlung, es entsteht also keine Belastung mit ionisierter Strahlung wie beim Röntgen. Im Unterschied zu Röntgen und DVT dauert eine MRT Untersuchung aber deutlich länger. 15-20 Minuten „in der Röhre“ muss man als Patient für eine MRT Untersuchung einplanen. Zudem ist die Magnetresonanztomografie eine laute Untersuchung: Das wiederholte An- und Abschalten von starken Magnetfeldern verursacht Lärm. Aus diesem Grund tragen alle Patienten bei der Untersuchung einen Gehörschutz.

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Was kann die MRT – und was nicht?

Die Magnetresonanztomografie kann sehr gut Entzündungen und Weichteile darstellen – also zum Beispiel Muskeln, Bänder, Sehnen und frische Verletzungen. Insbesondere beim Nachweis von Knochenmarkoedemen und Sehnenverschleiß sind MRT-Bilder unverzichtbar. Auch in der Darstellung von Gewebewucherungen und Tumoren wie Achillodynie und Morbus Ledderhose spielt MRT eine sehr große Rolle.

Platzhalter: MRT Bild Knochenmarkoedem / Achillodynie

Es gibt für MRT-Untersuchungen des Bewegunsapparates wesentliche Schwachpunkte:

  • MRT-Untersuchungen können mit aktuell üblichen Geräten nur im Liegen erfolgen – Informationen zur Statik von Fuß und Sprunggelenk, Hüfte, Knie oder Wirbelsäule bleiben damit bei herkömmlichen MRT Untersuchunge verborgen.
  • Knochenbrüche sind nur eingeschränkt beurteilbar. Hier eignet sich die Digitale Volumentomografie als Hochkontrastbildgebung besser.
  • Die Ortsauflösung aktuell üblicher MRT-Untersuchungen beträgt etwa 3x3x3mm. Das heißt: sehr kleine Veränderungen sind nur eingeschränkt darstellbar. Hochkontrastbildgebung wie moderne DVT-Geräte erreichen eine Ortsauflösung von 0,2×0,2×0,2mm – das bedeutet rechnerisch 3000 mal mehr Bildinformation für den Untersucher.
  • Um aussagekrägtige MRT Bilder bestimmter Körperregionen zu erhalten (zum Beispiel ie Sehnen des Rückfußes: Tibialis posterior Sehne, Peronealsehnen, Flexor hallucis longus Sehne und Flexor digitorum longus Sehne), muss die MRT Untersuchung in Bauchlage erfolgen. Damit das möglich ist, muss ein Spezialist für Fuß und Sprunggelenk vor der MRT Untersuchung die richtigen Hinweise für das MRT Institut geben. Sonst erfolgt die MRT Untersuchung üblicherweise in Rückelage des Patienten und die Darstellung der Sehnen des Rückfußes wird häufig durch das Magic Angle Artefakt stark negativ beeinträchtigt. Aus ähnlichen Gründen sollte auch die MRT Untersuchung des Vorfußes bei der Frage Morton Neurom im Bachlage erfolgen.

Wann darf eine MRT Untersuchung nicht durchgeführt werden?

Da bei der Magnetresonanztomografie ein sehr starkes Magnetfeld zum Einsatz kommt (1,5 bis 3 Tesla), können bestimmte Metallimplantate im Körper zu Problemen führen. Dies gilt auch, wenn sich das Metall weit weg von der zu untersuchenden Region befindet.

Absolute Kontraindikationen für eine MRT:

  • Ältere Herzschrittmacher
  • Ferromagnetische Gefäßclips
  • Cochleaimplantate
  • Bestimmte Gefäßimplantate und metallische Herzklappen
  • Unter der Haut implantierte Insulinpumpen

Außerdem kann es für Patienten mit Platzangst (Klaustrophobie) schwierig sein, längere Zeit im MRT-Gerät ruhig liegen zu bleiben. Bei Untersuchungen an Knie oder Fuß und Sprunggelenk befindet sich in der Regel nur die Untersuchungsregion „in der Röhre“, Oberkörper und Kopf aber nicht.

Für Schwangere in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft (erstes Trimenon) wird eine MRT-Untersuchung ebenfalls nicht empfohlen.